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LernWelt AG Aufsichtsrat

Edgar SchmakeitAufsichtsratsvorsitzender: Edgar Schmakeit

Der Informatik-Betriebswirt und Arbeitswissenschaftler Edgar Schmakeit ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der LernWelt Aktiengesellschaft.

Mitglieder des Aufsichtsrates

Weitere Mitglieder des Aufsichtsrates sind Marlis Siemen und Heiner Siemen.

Anfragen

 

Bei allgemeinen Anfragen an den Aufsichtsrats ist das Büro ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) des Aufsichtsratsvorsitzenden Edgar Schmakeit zu konsultieren.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage der Arbeit des LernWelt-Aufsichtsrats bilden die §§95 bis 116 des Aktiengesetzes.

Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die Geschäftsführung – also den Vorstand  – zu überwachen (§ 111 AktG). Hierzu kann der Aufsichtsrat Geschäftsführungsmaßnahmen von seiner Zustimmung abhängig machen (§ 111 Abs. 4 Satz 2 AktG). Daneben hat er Prüfungspflichten (insbesondere des Konzern- und Jahresabschlusses der Gesellschaft, § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG) sowie Berichtspflichten. Der Aufsichtsrat vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand (§ 112 AktG). Er ernennt Vorstände und beruft diese ab. Er bestellt die Vorstandsmitglieder auf höchstens 5 Jahre, eine wiederholte Bestellung der Vorstandsmitglieder ist zulässig (§ 84 Abs. 1 Satz 1, 2 AktG). Der Aufsichtsrat kann die Bestellung aus einem wichtigen Grund widerrufen (§ 84 Abs. 3 Satz 1 AktG).

 

 

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